Reisebedingungen contrastravel - Bergmassiv Vestrahorn

Reisebedingungen

Die folgenden Punkte regeln die Vorbereitung und den Ablauf Ihrer Reise zu Ihrer und unserer Sicherheit. Wir haben versucht, diesen Leitfaden so verständlich wie möglich zu formulieren. Zögern Sie bei Unklarheiten dennoch nicht, persönlich mit uns in Kontakt zu treten. Wir helfen Ihnen gerne!

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) contrastravel

 

1. Anmeldung und Reisebestätigung / Abschluss des Reisevertrages

(a) Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde contrastravel den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch (per E-Mail), telefonisch oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(b) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch contrastravel zustande. contrastravel bestätigt dem Kunden den Reisevertrag auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail oder auf Wunsch per Post in Papierform (Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Mit Vertragsschluss übersendet contrastravel den Sicherungsschein als Nachweis der Kundengeldabsicherung.

(c) Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Reiseausschreibung, weist contrastravel den Kunden unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ausdrücklich auf das neue Angebot eines Reisevertrages hin, an das contrastravel sich für 10 Tage gebunden hält. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Angebot ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der geforderten Anzahlung, annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande.


2. Zahlungsbedingungen und Reiseunterlagen

(a) Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei contrastravel eingegangen sein; bei kurzfristiger Buchung innerhalb der genannten Frist ist mithin der Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen. Sie ist nur zu leisten, wenn feststeht, dass die entsprechende Reise durchgeführt und nicht nach Ziffer 6 (a) von contrastravel abgesagt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem von contrastravel angegebenen Konto.

(b) Spätestens 10 Tage vor Reiseantritt erhält der Kunde die letzten Informationen zum Reiseverlauf sowie seine Reiseunterlagen. Der Kunde hat contrastravel zu kontaktieren, sofern er die Reiseunterlagen nicht innerhalb der genannten Frist erhält.


3. Leistungen

Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der detaillierten Reiseausschreibung für die jeweilige Reise sowie aus der hierauf bezugnehmenden individuellen Reisebestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so ergeben sich Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot von contrastravel sowie aus der entsprechenden Reisebestätigung.


4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss und erhebliche Preis- und Vertragsänderungen

(a) contrastravel behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird contrastravel den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von contrastravel zur Preissenkung nach 4 (b) wird ausdrücklich hingewiesen.

(b) Da 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 (a) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für contrastravel führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von contrastravel zu erstatten. contrastravel darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

(c) contrastravel behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). contrastravel hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann contrastravel sie nicht einseitig vornehmen. contrastravel kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von contrastravel bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann contrastravel die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. contrastravel kann dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von contrastravel bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

(e) contrastravel kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die contrastravel den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

(f) Nach dem Ablauf einer von contrastravel nach 4 (d) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(g) Tritt der Kunde nach 4 (d) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit contrastravel infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat contrastravel unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.


5. Rücktritt durch den Reisenden, Ersatzperson, Umbuchungen, Versicherung

(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so kann contrastravel eine angemessene Entschädigung verlangen. Für diese hat contrastravel die in 5 (b) bezeichneten Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von contrastravel und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises bestimmen. Es steht dem Kunden stets frei, contrastravel nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden bzw. kein Schaden in der von contrastravel berechneten Höhe entstanden ist. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang des Rücktritts des Kunden bei contrastravel, dessen Erklärung schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, empfohlen wird.

(b) Die von contrastravel festgelegten Entschädigungspauschalen betragen, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, in Prozent des Reisepreises:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
  • ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
  • ab 14. Tag bis   7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
  • ab   6. Tag bis   1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
  • Abreisetag, Nichtantritt 90% des Reisepreises

(c) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie contrastravel nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. contrastravel kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber contrastravel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-kosten. contrastravel darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

(d) Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen, so berechnet contrastravel bis zum 35. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von 50 Euro pro Umbuchungsvorgang. Der Kunde kann contrastravel nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Nach dem 35. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen, siehe 5 (b), und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Diese Regelung trifft dann nicht zu, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil der Veranstalter dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

(e) Der Veranstalter kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung und/oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln (Reiseabbruch-Versicherung). Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig. Der Versicherungspartner von contrastravel ist die ERV.


6. Rücktritt und Kündigung durch contrastravel

(a) contrastravel kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn es in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Gleichermaßen kann contrastravel vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn es aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. contrastravel hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

(b) Tritt contrastravel nach 6 (a) vom Reisevertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von contrastravel, zurückerstattet.

(c) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch contrastravel nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann contrastravel ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält contrastravel den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die es aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die Reiseleitung oder örtliche Vertreter von contrastravel sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.


7. Haftung von contrastravel und Haftungsbegrenzung

(a) Die vertragliche Haftung von contrastravel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

(b) contrastravel haftet nicht für Angaben in von ihr nicht hergestelltem Prospektmaterial der Leistungsträger (z. B. von Unterkünften).


8. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

(a) contrastravel ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.

(b) Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ einsehbar. Diese erreichen Sie auch über die Internetseiten von contrastravel.


9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern contrastravel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. contrastravel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. contrastravel kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wenn contrastravel die Beseitigung des Mangels verweigert und der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen betrifft, muss contrastravel Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anbieten.

(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet contrastravel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des Veranstalters auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.


10. Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

(a) contrastravel unterrichtet den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

(b) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, contrastravel hat vorvertragliche Informationspflichten gegenüber dem Kunden verschuldet nicht oder schlecht erfüllt oder gegen eigene Verpflichtungen schuldhaft verstoßen.

(c) contrastravel empfiehlt generell das Mitführen eines Impfpasses.


11. Versicherungen

(a) Grundsätzlich ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer RRV zur Deckung Ihrer Stornokosten (siehe 5 (b) und (e)) für den Fall, dass Sie die Reise aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nicht antreten können. Eine zusätzliche oder integrierte Reiseabbruch-Versicherung deckt die wesentlichen Kosten bei einem Reiseabbruch aus wichtigem Grund, insbesondere erhöhte Rücktransportkosten bei Verletzungen und Krankheiten, die keinen normalen Rücktransport zulassen.

(b) Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck- und ggf. einer Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.


12. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. contrastravel hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@contrastravel.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@contrastravel.com können Sie auch der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.


13. Sonstiges und Hinweise

(a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und contrastravel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von contrastravel vereinbart.

(b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: contrastravel nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.


14. Förderung des nachhaltigen Tourismus

contrastravel ist Mitglied im forumandersreisen e. V. (www.forumandersreisen.de). Wir erkennen den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus gerne an und handeln überzeugt nach dessen Grundsätzen.



Reiseveranstalter:
contrastravel • Pardon/Heider Touristik GmbH • Erfurter Straße 23 • 44143 Dortmund
0049 - (0)4322 - 88 900-0 • info(at)contrastravel.com • www.contrastravel.com
AG Dortmund HRB 28680 • Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE 221668922
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Haftpflichtversicherung: AXA über MDT, travel underwriting GmbH • Walther-vonCronberg-Platz 6 • 60594 Frankfurt
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13 (a)

 

Allgemeine Reisebedingungen [ARB] contrastravel (PDF)

Kontakt

04322 88 900-0 info@contrastravel.com