Island & Färöer Reisen 2021 buchen - Besondere Reise- und Buchungsbedingungen während der Corona-Pandemie - Seljalandsfoss

Reise- und Buchungsbedingungen für Färöer und Island Reisen 2022

Welchen Einfluss hat Corona auf die Buchung meines Island Urlaubs? Wie wirkt sich COVID-19 auf meine geplante Färöer Reise aus? Reisen in die faszinierenden Naturlandschaften Islands und der Färöer-Inseln sind immer eine gute Idee. Auch 2022 werden die einsamen Inseln im Nordatlantik wieder gute Reisebedingungen haben. Davon sind wir überzeugt und halten Sie in unserem Corona-Blog für Island, Grönland, Spitzbergen und die Färöer-Inseln auf dem Laufenden. Auf dieser Seite haben wir Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zur Reisebuchung für Färöer und Island Reisen 2022 für Sie zusammengestellt.

Stand August 2022

Bei all unseren Reisen garantieren wir natürlich, dass sie unter Einhaltung aller Corona-Vorschriften insbesondere der in Island und auf den Färöer-Inseln geltenden Hygieneregeln durchgeführt werden. Beide Länder haben moderne, gut funktionierende Gesundheitssysteme und eine sehr geringe Bevölkerungsdichte. Optimale Voraussetzungen also für Ihren Färöer und Island Urlaub 2022.

 

Reiseinformationen, EU-Pauschalreiserecht und Reisepreisabsicherung

Reiseinformationen, EU-Pauschalreiserecht und Reisepreisabsicherung - Wanderung am Kap Rauðinúpur contrastravel
Wanderung am Kap Rauðinúpur - Nordost-Island

Gut informiert: In unserem Corona-Blog informieren wir Sie detailliert über die aktuelle COVID-19-Situation in Island und auf den Färöer-Inseln und halten Sie gleichzeitig über die Einreisebedingungen auf dem Laufenden. Natürlich informieren wir Kunden mit aktiven Buchungen bereits vor Reiseantritt zusätzlich über wichtige Entwicklungen und besprechen gegebenenfalls nötige Anpassungen mit Ihnen. Und auch unterwegs haben Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner in uns.

Gut geschützt: Das EU-Pauschalreiserecht bietet Ihnen als Kunden und Reisenden einen sehr umfassenden Schutz. Bei der Reiseplanung und im Krisenfall sind wir als Reiseveranstalter Ihr zentraler Ansprechpartner. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Was das bezüglich verschiedener Corona-Szenarien für die Reisebuchung von Färöer und Island Reisen genau bedeutet, lesen Sie weiter unten.

Finanziell abgesichert: Durch den obligatorischen Reisepreissicherungsschein, den Sie bei der Buchung erhalten, sind Ihre Zahlungen gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Das heißt, Ihnen kann kein Geld dadurch verloren gehen, dass wir als Reiseveranstalter nicht mehr weiter machen könnten. Und das haben wir natürlich auch keinesfalls vor. Denn unsere Arbeit ist unsere Passion. Wir lieben es, Ihnen die schönsten Ecken "unserer" faszinierenden Nordlandinseln zu zeigen.

Bedingungen und Szenarien für die Buchung Ihrer Färöer oder Island Reise 2022

Bedingungen und Szenarien für Färöer und Island Reisen 2022 - Wandern auf den Färöer-Inseln Tobias Ohmann
Wandern auf den Färöer-Inseln - Suðuroy

Die zentrale Frage bezüglich der Stornierungsbedingungen Ihrer Färöer oder Island Reise lautet: Kann Ihre Reise durchgeführt werden - gegebenenfalls auch mit leichten Anpassungen - oder ist die Durchführung der Reise nicht möglich? Aus der Beantwortung dieser Frage ergibt sich das Handling, wenn Sie von der Reise zurücktreten möchten oder wir die Reise nicht durchführen können.

Einige Auswirkungen der Corona-Pandemie fallen in das Themenfeld „höhere Gewalt“. Das Reiserecht spricht hier neuerdings von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen. Dies sind schwerwiegende Ereignisse am Bestimmungsort oder seiner unmittelbaren Nähe, die die Durchführung einer Pauschalreise verhindern. Machen solche Umstände die Durchführung Ihrer gebuchten Färöer oder Island Reise unmöglich, haben Sie natürlich Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung (auf eine gleichwertige Reise) oder den Reiserücktritt ohne Stornogebühren.

Da wir alle schon seit Anfang 2020 mit dem Corona-Virus leben, sind seine Auswirkungen auf die Gesellschaft und somit auch auf unsere Reisen nicht mehr unvorhersehbar und auch nicht mehr außergewöhnlich. Keine Reisebuchung für das Jahr 2022 erfolgte in Unkenntnis der Auswirkungen von COVID-19. Zudem stehen mittlerweile Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung. Daher ist für die Stornierungsbedingungen einer Reise bezüglich Corona nun entscheidend, ob eine Reise tasächlich nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, zum Beispiel aufgrund einer zwingenden Quarantäne bei der Einreise, oder ob persönliche Faktoren die Reiseteilnahme verhindern.

Im ersten Fall, wenn eine Reise also nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, erstatten wir geleistete Zahlungen natürlich unmittelbar zurück oder rechnen sie zu 100% auf eine andere Reise an, sofern Sie sich für eine Alternativreise entscheiden. In den vergangenen Jahren gab es hierbei keinerlei Streitfälle mit unseren Kunden. Persönliche Faktoren, insbesondere die Nichterfüllung persönlicher Einreiseerfordernisse wie COVID-19-Test- und -Impfnachweise, stellen hingegen keinen kostenfreien Rücktrittsgrund dar.

Aus den Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre ergeben sich folgende wesentliche Szenarien. Unser Handling dieser Szenarien zeigt Ihnen, dass Sie gut geschützt sind, wenn Sie sich rechtzeitig um Ihre persönlichen (Ein-)Reisevoraussetzungen kümmern.

Die Reise ist nicht möglich, weil eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht

UNSER HANDLING: Kostenfreie Umbuchung oder Reiserücktritt mit vollständiger Erstattung.

Dies ist der Fall, wenn eine konkrete Reisewarnung des Auswärtigen Amts für ein bestimmtes Reiseland besteht, aufgrund zu hoher COVID-19-Zahlen oder aus anderen Gründen. Ein Reisehinweis führt nicht automatisch zur Absage einer Reise. Zu beachten ist, dass das Vorliegen der Reisewarnung zum Reisebeginn beziehungsweise im Zeitraum ab 4 Wochen vor Reisebeginn entscheidend ist, ohne dass eine konkrete Aussicht auf die Aufhebung der Reisewarnung besteht. Das Vorliegen einer Reisewarnung lange vor Reisebeginn führt zu diesem Zeitpunkt nicht automatisch zu einem Rücktrittsrecht mit vollständiger Erstattung.

Die Reise ist nicht möglich, weil die Einreise ins Reiseland trotz der Erfüllung aller persönlichen Einreisevoraussetzungen nicht möglich ist

UNSER HANDLING: Kostenfreie Umbuchung oder Reiserücktritt mit vollständiger Erstattung.

Dies ist der Fall, wenn die Reiseländer - Island oder Dänemark/Färöer - Touristen aus Ländern mit zu hohen COVID-19-Zahlen die Einreise verweigern. Die Bestimmungen hierzu werden fortwährend aktualisiert und berücksichtigen im Gegensatz zu den Vorjahren individuelle Faktoren, insbesondere den COVID-19-Impfstatus der Reisenden. Auch hier gilt, dass die Bestimmungen zu Reisebeginn beziehungsweise ab 4 Wochen vor Reisebeginn entscheidend sind, ohne dass eine konkrete Aussicht auf Änderung besteht. Das Vorliegen eines Einreiseverbots lange vor Reisebeginn führt zu diesem Zeitpunkt nicht automatisch zu einem Rücktrittsrecht mit vollständiger Erstattung.

Die Reise ist nicht möglich, weil eine unumgängliche mehrtägige Quarantäne im Reiseland Einreisevoraussetzung ist

UNSER HANDLING: Kostenfreie Umbuchung oder Reiserücktritt mit vollständiger Erstattung.

Dies ist der Fall, wenn die Einreise ins Reiseland zwar möglich ist, eine verpflichtende längere (mehrtägige) Quarantäne die Durchführung der Reise aber unmöglich macht. Die Erfüllung aller persönlichen Einreisevoraussetzungen, um eine längere Quarantäne zu umgehen wird hierbei vorausgesetzt. Auch hier ist wieder zu erwähnen, dass die Bestimmungen zu Reisebeginn beziehungsweise ab 4 Wochen vor Reisebeginn entscheidend sind, ohne dass eine konkrete Aussicht auf Änderung besteht. Das Vorliegen einer unumgänglichen Quarantäneverordnung im Reiseland lange vor Reisebeginn führt zu diesem Zeitpunkt nicht automatisch zu einem Rücktrittsrecht mit vollständiger Erstattung.

Ihre Färöer oder Island Reise ist möglich, wenn COVID-19-Impfungen und/oder -Tests ohne mehrtägige Quarantäne Einreisevoraussetzung sind

UNSER HANDLING: Durchführung der Reise gegebenenfalls mit kleinen Anpassungen. Es gelten unsere ARB.

Die beiden vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es nicht immer gleich zum Äußersten kommen muss. Reisen ist trotz Corona mit bestimmten Sicherheitsmaßnahmen gut möglich. Island und auch die Färöer-Inseln haben die Einreise mit COVID-19-Tests 2020 und 2021 sehr erfolgreich praktiziert. 2021 gehörte in Island zudem eine abschlossene COVID-19-Impfung zu den Einreisevoraussetzungen, wenn man eine mehrtägige Quarantäne umgehen wollte. Viele Reisende lobten die gute Organisation der isländischen Corona-Maßnahmen ausdrücklich. Nach der Vorlage der geforderten Unterlagen darf man sich frei im Land bewegen. In den Naturlandschaften Islands und der Färöer-Inseln eine echte Auszeit vom Alltag zu Hause. Verpflichtende COVID-19-Impfungen und Corona-Tests dienen der Reisesicherheit, gelten ähnlich wie Visumspflichten als Einreiseformalitäten und stellen daher keinen kostenfreien Rücktrittsgrund dar.

Ihre Färöer oder Island Reise ist möglich, wenn keine wesentlichen Corona-Regelungen die Reise verhindern

UNSER HANDLING: Durchführung der Reise gegebenenfalls mit kleinen Anpassungen. Es gelten unsere ARB.

Dieser Fall ist uns allen natürlich der liebste. Denn er würde bedeuten, dass die Corona-Pandemie auf einem niedrigen Stand oder sogar schon am Abklingen ist und die aktuellen COVID-19-Infektionszahlen keine besonderen Maßnahmen (mehr) erfordern. Natürlich achten wir in diesem Fall auch weiterhin auf die Reisesicherheit und befolgen die gängigen Corona-Hygienemaßnahmen solange es die Viruslage erfordert. Dabei sind wir uns bewusst, dass die Eindämmung der Corona-Pandemie global gesehen nicht überall zur gleichen Zeit erfolgen wird und uns die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen noch eine Weile begleiten werden. Dies muss sicherem Reisen in Regionen mit guten Voraussetzungen aber nicht im Wege stehen. Unsere mittel- und langfristigen Einschätzungen zum Corona-Virus auf Island und Färöer Reisen finden Sie in unserem Corona-Blog.

 

COVID-19-Reiseschutz als Zusatzversicherung buchen

COVID-19-Reiseschutz für Island und Färöer Reisen 2022 - Dynamik im Island Urlaub am Diamond Beach Tobias Ohmann
Dynamik im Island Urlaub am Diamond Beach bei der Gletscherlagune Jökulsárlón - Südost-Island

Wir empfehlen die Buchung einer COVID-19-Reisezusatzversicherung, die mittlerweile von den meisten Reiseversicherungen als Zusatzbaustein angeboten wird. Hierüber können Sie COVID-19 in einem bestimmten Rahmen als Reiserücktrittsgrund absichern. Auch unser Versicherungspartner ERGO bietet einen entsprechenden COVID-19-Schutz als zubuchbaren Baustein an. Auf unserer Seite zur Reiseversicherung können Sie Ihre Reiseversicherung in 5 ganz einfachen Schritten buchen. Durch einen Klick auf den entsprechenden Button können Sie sich zunächst auch nur informieren. Alle Abfrageschritte vor der Zahlung bleiben unverbindlich solange Sie Ihre Daten zur Zahlung nicht eingegeben haben.

Kontakt

04322 88 900-0 info@contrastravel.com